Archiv für die Kategorie „Medienpolitik“
Eine deutliche Ansage macht die FDP Bundespartei zum Thema Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA:
“Mit der FDP wird es keine Sperrung von Internetzugängen oder Netzsperren anderer Art geben. Auch eine Überwachung der Nutzer durch ihre Internetzugangsprovider schließen wir aus. Ein sanktioniertes Warnmodell („three-strikes“) kommt nicht in Frage. Eine umfassende Überwachung der Kommunikation im Netz zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen steht mit der FDP nicht zur Debatte.”
Am 6. Februar 2012 strahlte der Deutschlandfunk die Sendung “Kontrovers” aus. Inhalt der Sendung waren Meinungen zum Thema “Datenschutz bei Facebook & Co”. Die Studiogäste: Jimmy Schulz (Bundestagsabgeordneter), Ulrich Lepper (Datenschutzbeauftrager NRW) und Rechtsanwalt Sümer vom Verband “ECO“.
Um die Sendung nach zu hören bitte den Link “Kontrovers” verwenden.
Deine Meinung zur Sendung kannst Du gerne als Kommentar auf dieser Seite abgeben.
Die Intendanten der ARD haben in der vergangen Woche auf ihrer Sitzung in Potsdam den Ausbau ihrer “barrierfreien” Angebote im Ersten Programm beschlossen.
Nach ARD Pressemitteilung sollen bis Ende 2013 alle Erstaustrahlungen im Ersten für gehörlose und schwerhörige Zuschauer mit Untertiteln betextet werden. Zudem sollen fiktionale Sendungsformate, sowie Tier- und Naturfilme im Hauptprogramm der ARD zukünftig in einer Hörfilmfassung für Blinde und Sehbehinderte ausgestrahlt werden. In den Regionalprogrammen soll ebenfalls der Anteil behindertengerechter Programme gesteigert werden.
“Diese Entwicklung begrüße ich. Bereits bei den Verhandlungen zum geplanten Rundfunkstaatsvertrag kündigten die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten ein behindertengerechteres Programm an. Die ARD übernimmt nun die Vorreiterrolle. Das ZDF ist nun im Zugzwang der ARD gleich zu tun.
Dennoch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass dies lediglich erste Schritte in ein behindertengerechtes Vollprogramm sein kann.”
Am Wochenende beschloss der Vorstand der niederbayerischen FDP, dass man zukünftig die haushaltbezogene Medienabgabe, auch GEZ-Gebühr genannt, vom Finanzamt einziehen lassen sollte. Die Verteilung der Gelder soll aber weiterhin über die GEZ an die Rundfunksender erfolgen.
Ich möchte mich an dieser Stellen ausdrücklich von einer derartig absurden Forderung distanzieren.
Ich habe in den letzten Jahren, gerade auch als Landesvorstandsmitglied der FDP dafür gekämpft,
dass die GEZ reformiert wird, besonders hinsichtlich des Bürokratieabbaues und der Reduktion der finanziellen Belastung des Einzelnen durch die GEZ.
Hier ist es uns auch in den bayerischen Koalitionsverhandlungen gelungen, dass es in Zukunft keine gerätebezogene GEZ-Gebühr mehr geben wird. Damit wurden schon die ersten Schritte zum Bürokratieabbau in Angriff genommen. In dem Vertrag wurde eine haushaltsbezogene Medienabgabe festgeschrieben. Mir, wie auch vielen anderen Liberalen, wäre eine personenbezogene Medienabgabe lieber gewesen. Weil nach meiner Ansicht damit auch das Problem eines „schnüffelnden“ GEZ-Außendiensts erledigt gewesen wäre. Aber dies war zu dem Zeitpunkt mit der CSU nicht zu machen. Ich bin aber weiterhin der Überzeugung, dass sich die Liberalen im Lande für eine personenbezogene Medienabgabe einsetzen sollten.
Aber wieder zurück zum Beschluss der niederbayerischen FDP.
Welches Ziel die niederbayerische FDP mit ihrem unsinnigen Beschluss verfolgt, ist nicht nachvollziehbar. Fakt ist, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt gegen den Einzug der Medienabgabe via Finanzamt. Diese Bedenken mal außer acht gelassen, macht es auch dann keinen Sinn. Das Finanzamt zieht die Medienabgabe ein und die GEZ wird nach Willen der niederbayerischen FDP die Gelder auf die Rundfunkanstalten verteilen. Synergetisch und effizient ist dies keinesfalls. Nein im Gegenteil, hier wird ein nicht benötigtes Konstrukt aus Finanzamt und GEZ aufgebaut. Mehr Bürokratie und höhere Kosten werden die Folge sein.
Ausbaden soll diesen sinnfreien Beschluss wieder mal der Steuerzahler bzw. der Gebührenzahler.
Vor kurzem berichtete ich an dieser Stelle über das bürgerliche Engagement in Form einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zensur durch Netzsperren im Internet.

Netzsperren
Nun meldet sich wieder die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu Wort und erklärt auf einer Verbandsversammlung der Internetwirtschaft eco: “Wir hatten schon fast eine Einigung zu einem Löschgesetz”. Danach sei aus den Reihen der CDU/CSU erhebliche Bedenken gegen das neue Gesetz gekommen.
Leutheusser-Schnarrenberger will nun einen erneuten Anlauf nehmen, das „Netzsperren“-Gesetz zu kippen. Sie kann sich auf einen Bericht des Bundeskriminalamt berufen, nachdem in kurzer Zeit über 60 Prozent der illegalen Inhalte im Ausland gelöscht werden konnten.
Das erfolgreiche Löschen zeigt auch Wirkung in Unionskreisen. Aus diesen Kreisen kann man erste Signale wahrnehmen, dass man nicht an den Zugangssperren festhalten will. Eine gemeinsame Gesetzesinitiative der Koalitionäre ist nun nicht mehr unerreichbar.
Weiter so, Frau Leutheusser-Schnarrenberger.
Der Verein FoeBuD e.V plant Mitte Februar Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz einzureichen. Dieses Gesetz, das via Sperrlisten Internetseiten unzugänglich machen soll, trat am 23. Februar 2010 in Kraft. Vorwand für die mögliche Sperrung von Internetseiten ist die Bekämpfung der Kinderpornografie. Zahlreiche Organisationen, wie auch ich sehen darin jedoch ein erhebliches staatliches Missbrauchspotential durch den Aufbau einer Zensurinfrastruktur. Das Internet soll zensurfrei im Sinne einer freien Gesellschaft bleiben. Nicht aber rechtsfrei! Für Liberale heißt dies im Bezug auf Kinderpornografie: Löschen statt Sperren.
Der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, kam nach in Kraft treten des von der großen Koalition beschlossenen Gesetzes, der Verdienst zu, den Vollzug dieses Gesetzes auszusetzen. Weitere angekündigte Konsequenzen wie die Rücknahme des Gesetzes blieben jedoch bedauerlicherweise aus. Ursächlicher Grund hierfür ist die Haltung der CDU/CSU Fraktion, die weiterhin auf Netzsperrren setzt.
Erfreulich und unterstützenswert ist daher das bürgerliche Engagement gegen dieses Zensurgesetz. Zugleich erwarte ich aus einem liberal geführten Bundesjustizministerium einen erneuten Vorstoß zur Rücknahme des “Netzsperrengesetz”.

Alexander Spörr
Nun ist es soweit, die GEZ soll endlich reformiert werden. Voraussetzung hierfür ist ein neues Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Voraussichtlich ab 2013 sollen die Gebühren nicht mehr pro empfangstauglichem Gerät erhoben werden, sondern durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden. Wie man derzeit hört, soll in diesem Zuge keine Gebührenerhöhung erfolgen. Die Haushaltsabgabe soll sich am derzeitigen Finanzierungsbedarf orientieren. Lange habe ich für ein modernes, gerechteres und geräteunabhängiges Modell unter anderem im Landesvorstand der FDP Bayern gekämpft. Auf dieses Betreiben hin wurde die GEZ Reformation auch im bayerischen Regierungskoalitionsvertrag festgeschrieben.
Gerade derzeit freut es mich, dass offensichtlich auch schwierige Reformen umsetzbar sind. Natürlich ist darauf zu achten, dass das neue System transparent und unbürokratisch sein wird. „GEZ-Spitzel“ müssen der Vergangenheit angehören. Der Verwaltungsaufwand für die Gebührenerhebung und -verwaltung muss gering gehalten werden, damit die Einnahmen auch zum größtmöglichen Teil dem Programm zu Gute kommt.
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. März 2010 eine Änderung der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten (Fördersatzung) beschlossen. Damit die Förderung der lokalen Fernsehspartenanbieter bei sinkenden Fördermitteln nicht einseitig zu Lasten der Hauptanbieter geht, wurde eine Begrenzung des Betrags, der für die Spartenanbieter zur Verfügung steht, neu in die Satzung aufgenommen (§ 9 Abs. 4 Satz 2). In § 12 der Fördersatzung wurde die Verteilung des Förderbetrags auf die einzelnen Spartenanbieter neu geregelt.