Artikel-Schlagworte: „Nichtraucherschutz“

Heute beim Volksbegehren mit “Nein” stimmen und damit für ein liberales Nichtraucherschutzgesetz und für die Wahrung des Hausrechts!

Volksentscheid 4. Juli 2010

Volksentscheid 4. Juli 2010

Neun gute Gründe für die Beibehaltung des geltenden Nichtraucherschutzes.

Mit Wirkung zum 1.8.2009 hat der Bayerische Landtag das Gesetz zum Schutz der Gesundheit
(Gesundheitsschutzgesetz) geändert. Auf Initiative der FDP wurde ein Gesetz beschlossen, das
Entscheidungsfreiheit und ein tolerantes Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern ermöglicht.
Mittlerweile haben sich die Regelungen bewährt; gute Gründe sprechen für ihre Beibehaltung:

1. Wir haben ein hohes Niveau beim Gesundheitsschutz. Die überwiegende Anzahl der Gasträume ist rauchfrei.
In den meisten bayerischen Gaststätten besteht ein Rauchverbot. Ausnahmen gibt es nur noch
ganz wenige. Es darf nur noch geraucht werden in:
„getränkegeprägten“ Einraumgaststätten mit weniger als 75 m2 Grundfläche, die als Rauchergaststätte
gekennzeichnet sind und zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben,
Nebenräumen von Mehrraumgaststätten, wenn der Nebenraum als Raucherraum gekennzeichnet
ist und dort Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben,
Bier-, Wein- und Festzelten.
In öffentlichen Gebäuden ist und bleibt das Rauchen verboten.

2. Der Wildwuchs der Raucherclubs ist beseitigt. Rechtssicherheit ist hergestellt.

Raucherclubs sind jetzt nicht mehr legal. Der Nichtraucherschutz gilt auch in Gaststätten, sowie
Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die nicht „öffentlich zugänglich“ sind. Das Schlupfloch im alten
Gesetz der CSU-Staatsregierung ist damit beseitigt. Nur bei echten geschlossenen Gesellschaften
darf noch geraucht werden.

3. Kinder und Jugendliche sind gut geschützt. Der Volksentscheid wäre ein Rückschritt.
Geltende Gesetzeslage ist: Wo Kinder- und Jugendliche sind, darf in der Gastronomie nicht geraucht
werden. Der Gesetzentwurf des Volksentscheids weist erneut den alten Fehler des CSUGesetzes
auf. Gerade Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen nur dem Rauchverbot unterliegen,
soweit sie „öffentlich zugänglich“ sind. In Jugendfreizeiteinrichtungen könnte damit der Unfug der
Raucherklubs wieder beginnen. Für den Jugendschutz wäre die Annahme des Volksentscheids
also ein Rückschritt.

4. Für Bier-, Wein- und Festzelte ist praktikable Lösung gefunden.
In Bier-, Wein- und Festzelten darf gegenwärtig geraucht werden – wenn die Zelte nur vorübergehend
aufgestellt sind. Nach dem Gesetzentwurf des Volksentscheids soll auch hier ein Rauchverbot
gelten. Das wäre allerdings kaum praktikabel und würde bei größeren Volksfesten, z. B. beim
Oktoberfest, Sicherheitsprobleme aufwerfen. Der zuständige Referent der Landeshauptstadt München
hat bereits erklärt, ein solches Rauchverbot nicht umsetzen zu können und auf Bußgelder
sowie entsprechende Vollzugsmaßnahmen verzichten zu wollen. Außerdem: Würde es tatsächlich
Kontrollen geben, würden die Gäste die Kosten für die aufwendigen Maßnahmen tragen müssen.

5. Viele Menschen sind zufrieden mit dem geltenden Nichtraucherschutz.
Fakt ist: Seit Inkrafttreten „unseres“ Gesetzes sind die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern
ganz erheblich zurückgegangen. Es spricht daher Einiges dafür, dass Viele weniger mit dem Gesetz
als mit dem „Schlingerkurs“ der CSU unzufrieden sind. Die Initiatoren des Volksentscheids
wollen die Regelungen zum Nichtraucherschutz nun zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit ändern.
Das „Hin- und Her“ ginge damit weiter.

6. Der bayerische „Sonderweg“ beim Nichtraucherschutz ist beendet.
Inzwischen haben alle Bundes- und Nachbarländer ähnlich lautende Nichtraucherschutzgesetze.
Ein neuer bayerischer Sonderweg würde vor allem Gastronomiebetriebe in den Grenzregionen
negativ betreffen und für neue Verwirrung sorgen.

7. Das geltende Gesundheitsschutzgesetz ist verfassungsgemäß.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. September 2009 ist das derzeit
geltende Gesundheitsschutzgesetz verfassungsgemäß. Das höchste deutsche Gericht hat es als
gelungenen Kompromiss zwischen den Interessen der Nichtraucher einerseits und den Interessen
der Raucher, Gastwirte und Betreiber von Kultur- und Freizeiteinrichtungen andererseits anerkannt.

8. Überflüssige Freiheitsbeschränkungen werden verhindert.

„Unser“ Gesetz achtet auch die Freiheitsrechte der Gastwirte und der Raucher: Wo Nichtraucher in
ihrer Freizeit ihren Aufenthalt bewusst auswählen können, ist kein absolutes Rauchverbot nötig.
Genau das soll aber mit dem Volksentscheid kommen! Selbst wenn in einer kleinen Kneipe der
Wirt und alle Gäste Raucher wären, dürften diese nicht mehr rauchen. Sie würden sich sogar –
ohne jemanden zu schädigen – der Gefahr einer Bestrafung aussetzen!

9. Wir wollen keinen Verbotsstaat. Bayern muss ein „Freistaat“ bleiben!
Wir Bayern lassen uns nicht gerne bis ins kleinste Detail vorschreiben, was wir tun dürfen und was
nicht. Deshalb muss der Weg in den Verbotsstaat endlich gestoppt werden! Heute geht es ums
Rauchen; Pläne für Alkoholverkaufsverbote liegen schon vor. Was soll morgen verboten werden?
Wir setzen nicht auf einen Staat, der bevormundet – sondern auf den eigenverantwortlichen und
mündigen Bürger.