Für den Verein Dogxaid e.V. habe ich ein Artikel über die Eigentumsverhältnisse an einem Blindenführhund verfasst. Dieser findet sich unter  http://dogxaid.org/index.php?menuid=61

Pocking / Tettenweis: Der neugewählte Kreisvorstand der FDP
Passau-Land trifft sich zur konstituierenden Sitzung am Freitag
23.07.2010 im Gasthaus Guggenberger in Poigham. Beginn 19.00 Uhr.

Im Anschluss ab 20.00 Uhr “Liberaler Bürgerstammtisch” für alle
Mitglieder und Interessenten.

Blindenführhund Ella im Geschirr

Blindenführhund Ella im Geschirr

Für 10. bis 12. September plant der Verein Dogxaid e.V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Alpenverein ein Hüttenwochenende auf der 1770m hochgelegen Weissenhof Alm in Kleinarl (Pongau) (Hütten-Info: http://tinyurl.com/382unlb) im Salzburger Land.  Selbstverständlich dürfen auf der Tour Blinden- und Servicehunde mit geführt werden.

Bei Interesse wenden Sie sich an:

Dogxaid e.V.

Klosterstraße 11

94167 Tettenweis

www.dogxaid.org

Tel. 08534-961611

zum Dogxaid Kontaktformular

Alexander Spörr

Alexander Spörr

Der Steuerzahlertag ist ein theoretisches Datum an dessen Stichtag der Steuerzahler erstmals im Jahr in die eigene Tasche wirtschaftet und sein Einkommen nicht vom Staat einkassiert wird.

Der Bund der Steuerzahler hat dieses Datum für den 4. Juli 2010 errechnet. Im Vorjahr wurde der Steuerzahlertag noch am 15. Juli begangen. „Diese Steuerentlastung der Bürger ist eine erfreuliche Entwicklung. Offensichtlich greifen die von der Christlich-Liberalen Koalition beschlossenen Entlastungsmaßnahmen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und die steuerliche Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge “, sagt der FDP Kreisvorsitzende Alexander Spörr.

Heute beim Volksbegehren mit “Nein” stimmen und damit für ein liberales Nichtraucherschutzgesetz und für die Wahrung des Hausrechts!

Spörr erreicht auch bei seiner dritten Wiederwahl 100% der Stimmen

Ruhstorf. Auch bei seiner dritten Wiederwahl erhielt der FDP Kreisvorsitzende Alexander Spörr aus Tettenweis 100% Zustimmung bei seinen stimmberechtigten Parteifreunden, somit wird er weitere zwei Jahre die Liberalen im Landkreis Passau anführen. Neu gewählt wurde der Pocking Christian Neulinger als Stellvertreter. Das Amt des Schriftführers besetzt weiterhin Franz Lupp aus Ortenburg. Ebenso bleibt die Kasse in Händen des Pockinger Stadtrates Josef Zormeier. Dem Vorstand beisitzen werden in den nächsten zwei Jahren, Kreisrat Hansi Brandl aus Vilshofen, sowie Martin Sperl und Salvatore Falchi (beide Pocking). Vor den Wahlgängen verteidigte Spörr das liberale Parteiprogramm „Das Parteiprogramm war und ist weiterhin richtig. Die FDP muss sich auch nicht neu erfinden. Sie muss aber lernen zu regieren, d.h. ihr Programm durch zu setzen. Dazu gehören Fleiß und Disziplin“ so Spörr. Die nervöse Kakophonie von Landtagsabgeordneten und Vorstandsmitgliedern der niederbayerischen FDP sei völlig kontraproduktiv ermahnt Spörr seine niederbayerischen Parteikollegen zu mehr Ordnung. MdL Dr. Andreas Fischer, der die Wahl leitete warb für den bestehenden Nichtraucherschutz und damit für ein klares „Nein“ bei dem Volksentscheid am 4. Juni.

Foto: v.l.n.r. Dr. Andreas Fischer (Bezirksvorsitzender), Franz Lupp (Schatzmeister], Alexander Spörr (Kreisvorsitzender), Christian Neulinger (stv. Kreisvorsitzender), Sandra Brandl, Salvatore Falchi (Beisitzer), Martin Sperl (Beisitzer), Hansi Brandl (Kreisrat / Beisitzer)

Foto: v.l.n.r. Dr. Andreas Fischer (MdL/Bezirksvorsitzender), Franz Lupp (Schatzmeister, Alexander Spörr (Kreisvorsitzender), Christian Neulinger (stv. Kreisvorsitzender), Sandra Brandl, Salvatore Falchi (Beisitzer), Martin Sperl (Beisitzer), Hansi Brandl (Kreisrat / Beisitzer)

Nein beim Volksentscheid

Nein beim Volksentscheid

Zu dem auf meiner Homepage veröffentlichten Artikel „NEIN beim Volksentscheid am 4. Juli 2010!“ erhielt ich einen komplett gegenläufige Meinung als Kommentar. Diese hätte ich auch gerne veröffentlicht. Leider ist der Schreiber anonym geblieben.

Ich freue mich über Resonanz, aber Bitte mit Realname. Soviel Courage sollte man schon haben.

Alexander Spörr

Alexander Spörr

Nun ist es soweit, die GEZ soll endlich reformiert werden. Voraussetzung hierfür ist ein neues Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Voraussichtlich ab 2013 sollen die Gebühren nicht mehr pro empfangstauglichem Gerät erhoben werden, sondern durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden. Wie man derzeit hört, soll in diesem Zuge keine Gebührenerhöhung erfolgen. Die Haushaltsabgabe soll sich am derzeitigen Finanzierungsbedarf orientieren. Lange habe ich für ein modernes, gerechteres und geräteunabhängiges Modell unter anderem im Landesvorstand der FDP Bayern gekämpft. Auf dieses Betreiben hin wurde die GEZ Reformation auch im bayerischen Regierungskoalitionsvertrag festgeschrieben.

Gerade derzeit freut es mich, dass offensichtlich auch schwierige Reformen umsetzbar sind. Natürlich ist darauf zu achten, dass das neue System transparent und unbürokratisch sein wird. „GEZ-Spitzel“ müssen der Vergangenheit angehören. Der Verwaltungsaufwand für die Gebührenerhebung und -verwaltung muss gering gehalten werden, damit die Einnahmen auch zum größtmöglichen Teil dem Programm zu Gute kommt.

Volksentscheid 4. Juli 2010

Volksentscheid 4. Juli 2010

Neun gute Gründe für die Beibehaltung des geltenden Nichtraucherschutzes.

Mit Wirkung zum 1.8.2009 hat der Bayerische Landtag das Gesetz zum Schutz der Gesundheit
(Gesundheitsschutzgesetz) geändert. Auf Initiative der FDP wurde ein Gesetz beschlossen, das
Entscheidungsfreiheit und ein tolerantes Miteinander von Nichtrauchern und Rauchern ermöglicht.
Mittlerweile haben sich die Regelungen bewährt; gute Gründe sprechen für ihre Beibehaltung:

1. Wir haben ein hohes Niveau beim Gesundheitsschutz. Die überwiegende Anzahl der Gasträume ist rauchfrei.
In den meisten bayerischen Gaststätten besteht ein Rauchverbot. Ausnahmen gibt es nur noch
ganz wenige. Es darf nur noch geraucht werden in:
„getränkegeprägten“ Einraumgaststätten mit weniger als 75 m2 Grundfläche, die als Rauchergaststätte
gekennzeichnet sind und zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben,
Nebenräumen von Mehrraumgaststätten, wenn der Nebenraum als Raucherraum gekennzeichnet
ist und dort Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben,
Bier-, Wein- und Festzelten.
In öffentlichen Gebäuden ist und bleibt das Rauchen verboten.

2. Der Wildwuchs der Raucherclubs ist beseitigt. Rechtssicherheit ist hergestellt.

Raucherclubs sind jetzt nicht mehr legal. Der Nichtraucherschutz gilt auch in Gaststätten, sowie
Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die nicht „öffentlich zugänglich“ sind. Das Schlupfloch im alten
Gesetz der CSU-Staatsregierung ist damit beseitigt. Nur bei echten geschlossenen Gesellschaften
darf noch geraucht werden.

3. Kinder und Jugendliche sind gut geschützt. Der Volksentscheid wäre ein Rückschritt.
Geltende Gesetzeslage ist: Wo Kinder- und Jugendliche sind, darf in der Gastronomie nicht geraucht
werden. Der Gesetzentwurf des Volksentscheids weist erneut den alten Fehler des CSUGesetzes
auf. Gerade Kultur- und Freizeiteinrichtungen sollen nur dem Rauchverbot unterliegen,
soweit sie „öffentlich zugänglich“ sind. In Jugendfreizeiteinrichtungen könnte damit der Unfug der
Raucherklubs wieder beginnen. Für den Jugendschutz wäre die Annahme des Volksentscheids
also ein Rückschritt.

4. Für Bier-, Wein- und Festzelte ist praktikable Lösung gefunden.
In Bier-, Wein- und Festzelten darf gegenwärtig geraucht werden – wenn die Zelte nur vorübergehend
aufgestellt sind. Nach dem Gesetzentwurf des Volksentscheids soll auch hier ein Rauchverbot
gelten. Das wäre allerdings kaum praktikabel und würde bei größeren Volksfesten, z. B. beim
Oktoberfest, Sicherheitsprobleme aufwerfen. Der zuständige Referent der Landeshauptstadt München
hat bereits erklärt, ein solches Rauchverbot nicht umsetzen zu können und auf Bußgelder
sowie entsprechende Vollzugsmaßnahmen verzichten zu wollen. Außerdem: Würde es tatsächlich
Kontrollen geben, würden die Gäste die Kosten für die aufwendigen Maßnahmen tragen müssen.

5. Viele Menschen sind zufrieden mit dem geltenden Nichtraucherschutz.
Fakt ist: Seit Inkrafttreten „unseres“ Gesetzes sind die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern
ganz erheblich zurückgegangen. Es spricht daher Einiges dafür, dass Viele weniger mit dem Gesetz
als mit dem „Schlingerkurs“ der CSU unzufrieden sind. Die Initiatoren des Volksentscheids
wollen die Regelungen zum Nichtraucherschutz nun zum dritten Mal innerhalb kürzester Zeit ändern.
Das „Hin- und Her“ ginge damit weiter.

6. Der bayerische „Sonderweg“ beim Nichtraucherschutz ist beendet.
Inzwischen haben alle Bundes- und Nachbarländer ähnlich lautende Nichtraucherschutzgesetze.
Ein neuer bayerischer Sonderweg würde vor allem Gastronomiebetriebe in den Grenzregionen
negativ betreffen und für neue Verwirrung sorgen.

7. Das geltende Gesundheitsschutzgesetz ist verfassungsgemäß.
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. September 2009 ist das derzeit
geltende Gesundheitsschutzgesetz verfassungsgemäß. Das höchste deutsche Gericht hat es als
gelungenen Kompromiss zwischen den Interessen der Nichtraucher einerseits und den Interessen
der Raucher, Gastwirte und Betreiber von Kultur- und Freizeiteinrichtungen andererseits anerkannt.

8. Überflüssige Freiheitsbeschränkungen werden verhindert.

„Unser“ Gesetz achtet auch die Freiheitsrechte der Gastwirte und der Raucher: Wo Nichtraucher in
ihrer Freizeit ihren Aufenthalt bewusst auswählen können, ist kein absolutes Rauchverbot nötig.
Genau das soll aber mit dem Volksentscheid kommen! Selbst wenn in einer kleinen Kneipe der
Wirt und alle Gäste Raucher wären, dürften diese nicht mehr rauchen. Sie würden sich sogar –
ohne jemanden zu schädigen – der Gefahr einer Bestrafung aussetzen!

9. Wir wollen keinen Verbotsstaat. Bayern muss ein „Freistaat“ bleiben!
Wir Bayern lassen uns nicht gerne bis ins kleinste Detail vorschreiben, was wir tun dürfen und was
nicht. Deshalb muss der Weg in den Verbotsstaat endlich gestoppt werden! Heute geht es ums
Rauchen; Pläne für Alkoholverkaufsverbote liegen schon vor. Was soll morgen verboten werden?
Wir setzen nicht auf einen Staat, der bevormundet – sondern auf den eigenverantwortlichen und
mündigen Bürger.

FDP Logo

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20. Mai. 2010

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Parteifreundinnen und Parteifreunde,

hiermit laden ich Sie herzlich ein zur

Kreishauptversammlung

mit Neuwahl des Kreisvorstandes und der Delegierten und Ersatz- zu den Landes- und Bezirksparteitagen

am  Samstag, den 19. Juni 2010, Beginn 19.00 Uhr

in der Pizzeria Fischer, Hans-Loher-Straße 3, 94099 Ruhstorf

Tagesordnung:

1.    Begrüßung

Feststellung der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung und Genehmigung der Tagesordnung

2.    Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden

3.    Bericht des Schatzmeisters

4.    Bericht der Kassenprüfer

5.    Aussprache zu den Berichten

6.    Beschlussfassung über die Entlastung des Kreisvorstandes

7.    Wahl eines Wahlvorstandes, Feststellung der Stimmberechtigung

8.    Neuwahl des Kreisvorstandes (Kandidatenvorstellung falls erwünscht)

a)    Wahl der/des Kreisvorsitzenden

b)    Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden unter Bestimmung der Zahl der Stellvertreter

c)    Wahl des Schatzmeisters

d)    Wahl der/des Schriftführers/in

f)    Wahl der Beisitzer/innen unter Bestimmung der Zahl der Beisitzer

g)    Wahl der Kassenprüfer/innen

9.    Neuwahl der Delegierten/Ersatz – zu den Bezirksparteitag ( 5 Delegierte)

10.  Neuwahl der Delegierten/Ersatz – zum Landesparteitag ( 4 Delegierte)

11.  Antragsberatung und Abstimmung – Buchführung über den Liberalen Parteiservice

12.  Verschiedenes

13.  Schlusswort der/des neuen Kreisvorsitzenden

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Spörr