1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Alexander Spörr (nachfolgend „Spörr“ genannt) und ihren Kunden, die über den Online-Shop oder auf andere Weise abgeschlossen werden. Von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von Spörr schriftlich anerkannt wurden.
  2. Vertragspartner
    Der Vertrag kommt zustande mit Alexander Spörr. Sie erreichen unseren Kundenservice für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 155 10 32 78 08 oder per E-Mail unter contact@alexander-spoerr.de.
  3. Angebot und Vertragsschluss
    Die Angebote von Spörr sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn Spörr die Bestellung des Kunden schriftlich oder durch Lieferung bestätigt oder die Ware liefert. Bei Bestellungen über den Online-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, indem er den Bestellprozess erfolgreich abschließt. Spörr bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern informiert den Kunden lediglich über den Eingang seiner Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Spörr die Ware an den Kunden versendet oder die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt.
  4. Widerrufsrecht
    Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht, über das Spörr auf der Website sowie in der Widerrufsbelehrung, die der Ware beiliegt, informiert. Informationen zum Widerrufsrecht und dessen Ausübung finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
  5. Preise und Zahlungsbedingungen
    Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Die Versandkosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung mitgeteilt. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse oder durch eine der im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
  6. Lieferbedingungen
    Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3-5 Werktage ab Bestelleingang, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Spörr behält sich das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Schulungsinhalte
    Spörr bietet Schulungen und Seminare zu verschiedenen Themen an. Die genauen Inhalte der Schulungen und Seminare ergeben sich aus der jeweiligen Beschreibung auf der Website oder aus einem schriftlichen Angebot von Spörr. Die Schulungen und Seminare werden von qualifizierten und erfahrenen Referenten durchgeführt.
  2. Anmeldung und Zahlungsbedingungen für Schulungen und Seminare
    Die Anmeldung zu einer Schulung oder einem Seminar erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website oder durch ein schriftliches Angebot von Spörr. Der Vertrag kommt zustande, wenn Spörr die Anmeldung schriftlich bestätigt oder die Schulung oder das Seminar durchführt. Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Schulungsunterlagen und die Verpflegung während der Schulung oder des Seminars, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Rücktritt und Stornierung von Schulungen und Seminaren
    Der Kunde kann bis zu 14 Tage vor Schulungs- oder Seminarbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Danach ist eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor Schulungs- oder Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Der Kunde hat das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
  4. Änderungen und Absagen von Schulungen und Seminaren
    Spörr behält sich das Recht vor, Schulungen und Seminare aus wichtigem Grund (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Referenten) abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert und hat das Recht, die Teilnahmegebühr zurückzufordern oder auf einen Ersatztermin umzubuchen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
    Die Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Spörr nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Spörr räumt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht ein, die Schulungsunterlagen für den eigenen Gebrauch zu nutzen. Eine Weitergabe der Schulungsunterlagen an Dritte oder eine Nutzung für kommerzielle Zwecke ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Spörr gestattet.
  6. Haftung
    Spörr haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Spörr nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungs
  1. Verschwiegenheit
    Spörr und der Kunde verpflichten sich zur gegenseitigen Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und die sich auf die Geschäftstätigkeit der jeweiligen Partei beziehen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kunden- und Lieferantendaten sowie Finanzdaten.
  2. Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht
    Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder eine Partei aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist. Ebenso ist eine Offenlegung gestattet, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen einer Partei erforderlich ist und die andere Partei hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird.
  3. Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht
    Verstößt eine Partei gegen die Verschwiegenheitspflicht, so hat die andere Partei das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann auch den Ausschluss von der weiteren Zusammenarbeit zur Folge haben.
  4. Dauer der Verschwiegenheitspflicht
    Die Verschwiegenheitspflicht gilt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus und endet erst, wenn die vertraulichen Informationen allgemein.
  5. Der Gerichtstand ist Tettenweis.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt.

Stand: 1.03.2023